LAGUNA 730

        SOLINA 27
            NEW
There are no translations available.

Jacht Mellody 30
         Mellody
            30  

         TWISTER
           800 N

        ANTILA 26
Jacht Tes 32 Dreamer
           TES 32
        DREAMER  

        TANGO 760 
         CHARTER

         TWISTER
             800 

           SOLINA
              27

    SASANKA 660

        TANGO 780
           SPORT
Vertrag PDF Drucken

Jacht Chartervertrag zwischen:

Teresa Kroszkiewicz wohnhaft 11-500 Giżycko, ul. Kazmierza Wielkiego 1/51 als "Vermieter" und dem "Mieter":....................................

 

Herr/Frau:.................... wohnhaft ............................ Personalausweis Nummer ....................

§1

Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Vermietung einer Jacht vom Typ: ....... , vom ........... bis zum ..............

§2

Mietpreis ........... in Worten ................................. , Ermäßigung .....%. Zu zahlen sind: ................

§3

Zahlungsbedingungen: 30% des unter §2 vereinbarten Preises sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Vertrages zu zahlen. Die restlichen 70 % sind bei der Übernahme des Bootes zu entrichten. Die Anzahlung von 30% des vereinbarten Preises ist entweder auf das Konto PL 75 1140 2004 0000 3602 6276 1049 (BREXPLPWMBK) bei der mBank (Kontoinhaber Teresa Kroszkiewicz) oder per Postanweisung an die Adresse des Vermieters zu zahlen. Bei der Übergabe der Jacht hat der Mieter darüberhinaus eine Kaution in Höhe von 600,- zł als Sicherheit gegen mögliche Beschädigungen der Jacht und den Verlust von Ausrüstungsgegenständen zu hinterlegen.

§4

Als Bestätigung des Chartervertrages ist der unterschriebene vorläufige Chartervertrag zusammen mit einer Kopie des Einzahlungsbeleges für die Anzahlung von 30% des unter §2 vereinbarten Preises an den Vermieter zu senden.

§5

Der Vermieter versichert, daß die Jacht nur für touristische Zwecke gemietet und nur auf den Gewässern der Großen Masurischen Seen bewegt wird. Übernahme und Abgabe der Jacht erfolgen im Heimathafen der Jacht in Bogaczewo bei Giżycko.

§6

Die Jacht wird vom Vermieter zur Übergabe am ......... um ......... Uhr vorbereitet und nach der Unterzeichnung des endgütigen Chartervertrages an den Mieter übergeben.

§7

Der Mieter übernimmt für die Jacht und die Besatzung die volle Verantwortung. Er verpflichtet sich, die Jacht im Einklang mit den Bestimmungen und nach den Regeln der Kunst des Segelns zu gebrauchen. Der Segelbootführer ist im Besitz eines Segelscheines mit der Nummer ............ Der Mieter gibt die Jacht am ......... um .......... Uhr aufgeklart, unbeschädigt und mit vollständiger Ausrüstung an den Vermieter oder eine von ihm ermächtigte Person zurück. Wird die Jacht nicht im Heimathafen Bogaczewo zurückgegeben, so trägt der Mieter alle Kosten der Rückführung in den Heimathafen. Wird die Jacht nicht aufgeklart zurückgegeben, so wird vom Vermieter eine Gebühr von 80,- zł erhoben. Für eine nötige Reinigung sind Kosten von 50,- zł zu erstatten.

§8

Der Mieter darf die Konstruktion und Ausstattung der Jacht nicht verändern. Im Falle einer Havarie oder Beschädigung ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, um eine rechtzeitige Reparatur vor der nächsten Übergabe zu ermöglichen. Kleinere Schäden, die der Mieter verschuldet, hat der Mieter zu tragen. Eine Kontakt - Telefonnummer wird dem Mieter bei Übergabe der Jacht mitgeteilt.

§9

Bei einer vorzeitigen Rückgabe der Jacht vor dem vereinbarten Zeitpunkt wird der Mietpreis für die nicht genutzten Tage nicht erstattet.

§10

Wird der Vertrag vom Mieter weniger als 6 Wochen vor dem Chartertermin gekündigt, so werden ihm 50% der Anzahlung erstattet. Erfolgt die Kündigung weniger als 3 Wochen vor dem Chartertermin, so erfolgt keine Erstattung der Anzahlung.

§11

Die Jacht wird mit kompletter Besegelung und Kombüse, sowie mit einem Außenbordmotor mit Diebstahlsicherung an den Mieter übergeben. Die vom Vermieter bereitgestellte Ausrüstung umfasst 5 Liter Treibstoff und eine volle 3kg-Flasche Propangas.

§12

Kann aus einem vom Vermieter unverschuldeten Grund (Beschädigung, Reparatur) die gemietete Jacht nicht bereitgestellt werden, so ist der Vermieter verpflichtet eine Jacht ähnlichen Standards zu stellen. Wird eine kostengünstigere Jacht gestellt, so wird dem Mieter der Differenzbetrag erstattet. Wird eine teurere Jacht gestellt, so entstehen dem Mieter daraus keine Kosten.

§13

Erfolgt die Rückgabe der Jacht zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt, so werden dem Mieter die verspäteten Tage mit 150% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

§14

Die vom Mieter übernommene Jacht ist Haftpflicht- und Kaskoversichert. Bei einem Schaden beläuft sich die Selbstbeteiligung des Mieters auf die Höhe der hinterlegten Kaution.

§15

Im Fall einer Havarie oder Beschädigung verpflichtet sich der Mieter ein Schadens- oder Unfallprotokoll zu erstellen, das dem Vermieter bei der Schadensregulierung mit der Versicherung dient.

§16

Für alle Angelegenheiten, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, gilt das polnische Zivilrecht. Gerichtsstand ist das zuständige Regionalgericht für den Wohnsitz des Vermieters.

§17

Der Vertrag wurde in doppelter Ausfertigung mit gleichem Wortlaut erstellt und jede Vertragspartei erhielt eine Ausfertigung. Datum: ....................

 

 

Vermieter....................................                                                       Mieter...........................

 

Last minute

Czarter jachtów

Solina 27 NEW
19.05-26.05.2012

Czarter jachtów last minute Twister 800N
19.05-26.05.2012
Noclegi na Mazurach, wolne pokoje
Wylicz koszty Instrukcja
i sprawdź czy jacht jest wolny
Jacht:
Od calendar Do: calendar
  • wydanie jachtu od godz. 14.00, zwrot do godz. 12.00
  • w przypadku nietypowego terminu lub niedostępności jachtu prosimy o kontakt mailowy lub telefoniczny, postaramy się pomóc
wycen promocje znizki